Rechtsprechung
VG München, 02.02.2005 - M 3 K 04.4332 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Augsburg, 22.01.2013 - Au 3 K 12.1175
Kostentragung; Zurückschicken einer Schülerin von einer Klassenfahrt; …
Der vorgenannten Klassenfahrt liegt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zugrunde; über Ansprüche hieraus haben die Verwaltungsgerichte zu befinden (vgl. § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO;… BVerwG, U.v. 29.05.1981- 4 C 72/78 - DÖV 1981, S. 878; VG München, U.v. 17.5.2011 - M 3 K 09.3418 - juris, unter Bezugnahme auf U.v. 2.2.2005 - M 3 K 04.4332 - bestätigt durch BayVGH, B.v. 16.6.2005 - 7 ZB 05.918 - BayVBl 2006, 23).a) a) Die vertragliche Verpflichtung ist durch die Einwilligung der Kläger als Erziehungsberechtigte ihrer Tochter in Gestalt ihrer Unterschrift unter die seitens der Schule zugeleitete Einverständniserklärung wirksam begründet worden (s. Erklärung vom 4.7.2011; § 107 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB; vgl. VG München, U.v. 2.2.2005 - M 3 K 04.4332 - juris, bestätigt durch BayVGH, B.v. 16.6.2005 - 7 ZB 05.918 - BayVBl 2006, 23).
b) Der Umfang der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ergibt sich aus den getroffenen Leistungsabreden sowie den zusätzlichen Vertragsabsprachen (vgl. VG München, U.v. 2.2.2005 - M 3 K 04.4332 - juris); eine solche ist in der Erklärung der Kläger zu sehen, ihre Tochter bei schweren Verstößen gegen die Gemeinschaft oder gegen Anweisungen der Lehrkräfte sofort abzuholen.
- VG München, 17.05.2011 - M 3 K 09.3418
Unterrichtsausschluss durch Zurückschicken vom Schullandheim
Diese Vertragsabrede ist dahingehend auszulegen, dass der Anspruch eines Schülers auf weitere Leistungen im Rahmen der Klassenfahrt verfallen sollte, sofern in rechtmäßiger Weise gegen ihn eine Ordnungsmaßnahme des dem Ausschluss vom Unterricht gleichzusetzenden Zurückschickens von der Klassenfahrt i.S. von Art. 86 Abs. 2 Ziff. 5. BayEUG verhängt wurde (VG München, Urteil vom 2. Februar 2005, Az. M 3 K 04.4332).